Vieraugengespräch Zum Thema EU: Glyphosat-Zulassung wurde verlängert

EU: Glyphosat-Zulassung wurde verlängert

SCHAU.MEDIA Glyphosat

Die EU-Kommission hat sich darauf geeinigt, die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat für weitere 18 Monate zu verlängern. Ursprünglich war eine 15-jährige Verlängerung geplant. Glyphosat steht im Verdacht krebserregend zu sein. Innerhalb der kommenden 18 Monate soll erneut gründlich geprüft werden, ob das Pflanzenschutzmittel tatsächlich krebserregend ist. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist zu erwarten, dass das Mittel endgültig verboten wird und damit vom Markt verschwindet. Andernfalls dürfte einer langjährigen Zulassung nichts mehr im Wege stehen.
Losgelöst von den TTIP-Verhandlungen könnte man mit der 18-monatigen Genehmigung von Glyphosat der EU unterstellen, eine in den USA gängige Praxis auch in Europa einzuführen. In den USA gilt in Bezug auf die Markteinführung von Produkten das sogenannte Nachsorgeprinzip. Demnach darf ein Produkt auf den Markt gebracht werden, ohne dass man es auf mögliche gesundheitliche Risiken hin prüfen muss. Stellt sich nach der Markteinführung heraus, dass ein Produkt schädlich ist, muss es vom Markt genommen werden. Der Hersteller kann auf Schadensersatz verklagt werden. In Europa gilt hingegen das Vorsorgeprinzip. Bevor ein Produkt auf dem Markt eingeführt wird, muss zunächst seine Unbedenklichkeit festgestellt werden. Auf diese Weise wird zwar die Markteinführung neuer Produkte erschwert und ggf. verhindert, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Produkt schädlich für Mensch und Umwelt ist, sinkt.

©SCHAU.MEDIA/pixelio.de

©SCHAU.MEDIA/pixelio.de

Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung, Glyphosat für weitere 18 Monate zuzulassen, das Vorsorgeprinzip in gewisser Weise verletzt. Noch bevor endgültig geklärt ist, ob der Unkrautvernichter nun krebserregend ist oder nicht, darf er weitere anderthalb Jahre zum Einsatz kommen. Richtig ist, dass Glyphosat schon seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt erhältlich ist und frühere Studien das Mittel als unbedenklich eingestuft haben. Da aktuell jedoch Zweifel an der Unbedenklichkeit des Pflanzenschutzmittels bestehen, die mit einer erneuten Prüfung ausgeräumt werden sollen, hätte die EU-Kommission die Zulassung bis auf weiteres verweigern können und möglicherweise auch müssen – zum Schutz der Bevölkerung.
In der kommenden Ausgabe des Vieraugengesprächs sprechen Stefan Seefeldt und Can Keke über das Thema „Ernährung: Teil von Gesundheit, Kultur und Trends“. Die gesundheitlichen Folgen durch belastetes Essen werden dabei ebenso thematisiert wie die unterschiedlichen Lebensmittelstandards in Deutschland und den USA. Stefan und Can diskutieren darüber, welche Folgen TTIP für unsere Lebensmittelstandards haben würde und ob ethische Aspekte bei Trends wie Veganismus nicht bloß vorgeschobene Argumente für einen Lebensstil sind, der momentan „in“ ist. |von Stefan Seefeldt

Das Vieraugengespräch #19 „Ernährung: Teil von Gesundheit, Kultur und Trends“ wird am 10. Juli ab 12 Uhr als Podcast hier auf der Homepage und bei iTunes veröffentlicht sowie um 19:04 Uhr im Lokalradio Dortmund (Radio 91.2) ausgestrahlt.

Sag uns deine Meinung:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel: