Am 06. November hat sich der Deutsche Bundestag für einen Gesetzesentwurf entschieden, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Vereine und Institutionen, die gewinnbringend oder kostendeckend Sterbehilfe anbieten, sind somit in Deutschland illegal.
Mit dieser neuen gesetzlichen Regelung soll der Missbrauch bei der Sterbehilfe eingedämmt werden. Missbrauchsfälle sind in unterschiedlicher Art denkbar. Alte Menschen, die ihren Angehörigen zur Last fallen, könnten von ihren Angehörigen dazu gedrängt werden, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Auf Seiten der Ärzte und Vereine sprechen ökonomische Gründe dafür, Menschen zur Inanspruchnahme der Sterbehilfe zu motivieren. Weitere Missbrauchsmöglichkeiten sind denkbar.
Doch inwiefern sind die vier Gesetzesentwürfe – und damit auch jener, für den sich der Bundestag entschieden hat – zur Eindämmung des Missbrauchspotenzials geeignet? Diese Frage beantworten wir in dieser Ausgabe des Vieraugengesprächs:
Der Inhalt auf einen Blick:
00:00: Die vier Arten von Sterbehilfe
08:02: Möglichkeit zum Missbrauch
15:25: Gesetzesentwürfe I und II
22:56: Gesetzesentwürfe III und IV
30:10: Krisenzentrum Dortmund
Hintergrundinformationen zum Urteil des Deutschen Bundestages und Erklärung der Definition “geschäftsmäßige Sterbehilfe”: hier klicken
Erklärung der vier Arten von Sterbehilfe: hier klicken