Wenn das Leben nicht mehr lebenswert ist
Individualismus und das Recht auf Selbstbestimmung nehmen einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft ein. Wir wollen uns nicht mehr durch Autoritäten bevormunden lassen, sondern eigenverantwortliche Entscheidungen über unser Leben treffen. Dies betrifft besonders unsere Moralvorstellungen, die wir uns nicht von religiösen Führern, der Regierung oder Ärzten vorschreiben lassen möchten. Eine dieser Moralvorstellungen thematisiert den Umgang mit einer schweren und womöglich hoffnungslosen Krankheit. Wenn jemand sehr unter einer solchen Krankheit leidet und nicht mehr gesund wird, dann hat er möglicherweise den Wunsch, seinem Leben ein Ende zu setzen, bevor er unter seinem Leid zusammenbricht und seine Selbstständigkeit verliert. Man muss folgende Arten der Sterbehilfe differenzieren:
Aktive Sterbehilfe: Das bewusste und aktive Eingreifen zur Beendigung des Lebens. Dies kann z. B. die Verabreichung einer tödlichen Medikamentendosis sein. In Deutschland verboten.
Die Beihilfe zur Selbsttötung: Jemand – z. B. ein Arzt – hilft bei der Selbsttötung, indem er beispielsweise tödliche Medikamente beschafft und demjenigen überreicht, der sich umbringen möchte. In Deutschland entgegen der landläufigen Meinung nicht verboten.
Indirekte Sterbehilfe: Die unbeabsichtigte, selten unvermeidliche Nebenfolge der in Kauf genommenen Beschleunigung des Todeseintrittes durch Schmerztherapie. In Deutschland nur mit Zustimmung erlaubt.
Passive Sterbehilfe: Der Verzicht oder Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung. In Deutschland nur mit Zustimmung erlaubt.
Nach aktueller Rechtsprechung muss ein Patient erst den Verlust seiner Lebensqualität in Kauf nehmen muss, damit die passive oder indirekte Sterbehilfe greift.
Die indirekte Sterbehilfe erfordert einen Zustand, in dem der Patient so weit in seiner Lebensqualität eingeschränkt ist, dass eine Schmerztherapie eine wählbare Option wird. Eine solche Schmerztherapie geht allerdings oft zu Lasten der geistigen Verfassung des Patienten. Entscheidet sich ein Patient für die passive Sterbehilfe, wird sein Leid zwar nicht durch eine Therapie künstlich in die Länge gezogen. Jedoch wird ihm die Abkürzung über die aktive Sterbehilfe verwehrt und damit die Möglichkeit, den natürlichen Leidensprozess zu vermeiden. Dies als inhuman zu bezeichnen ist dabei nicht ganz unplausibel.
Kritiker der aktiven Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung sehen jedoch die Gefahr des Missbrauchs dieser Praktiken. Pflegebedürftige alte Leute, die leben möchten, aber den Familienangehörigen lästig werden, könnten z. B. unter Druck gesetzt werden, die aktive Sterbehilfe oder die Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Statt sich den pflegebedürftigen Menschen anzunehmen, könnte sich Sterbehilfe damit als schnelle und moralisch fragwürdige Beseitigung des Problems etablieren. Auch könnten Menschen zu leichtfertig von ihrem Recht auf Sterbehilfe Gebrauch machen.
Besonders für Ärzte besteht zurzeit eine rechtliche Grauzone. Einerseits ist die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich nicht strafbar. Andererseits verbietet die Bundesärztekammer die Beihilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der BÄK-Musterberufsordnung, welcher nicht von allen Landesärztekammern übernommen wurde. Im Bundestag werden daher zurzeit vier Gesetzesentwürfe zum Umgang mit Sterbehilfe diskutiert. Sie sollen die rechtlichen Grauzonen beseitigen. In der nächsten Ausgabe des Vieraugengesprächs werden Can Keke und ich die vier Gesetzesentwürfe besprechen und auf ihr mögliches Missbrauchspotenzial prüfen. |von Stefan Seefeldt
Die Folge „Sterbehilfe – besteht Missbrauchsgefahr?“ wird am Sonntag, den 08.11.15 um 19:04 Uhr auf Radio 91.2 und anschließend ab ca. 20 Uhr dauerhaft hier als Podcast zu hören sein.
Schwanger werden mit 12 ist nichts verwerfliches. Ich selber bin 17 und habe 3 Kinder
Bezieht sich Dein Kommentar auf einen anderen Artikel?
ich denke schon
Can hat sich wahrscheinlich gewundert, weil in dem Artikel gar nichts zum Thema “schwanger als Kind/Jugendlicher” steht.
Wenn du selbst glücklich bist, dich nicht überfordert fühlst und deinen Kindern ein guter Vater sein kannst, spricht nichts dagegen. 😉 Es gibt aber sicherlich viele in deinem Alter, die noch nicht reif genug sind, um so eine große Verantwortung zu tragen.
Ich finde, es kommt immer auf den Einzelfall an und sollte vorher gut überlegt werden.
nö find ich nich
ich find so was gehört weggesperrt
Geht’s auch ein bisschen weniger radikal? Wer soll noch alles weggesperrt werden? Als nächstes dann Leute, die nicht in deinen Lieblingsfarben gekleidet sind?
Man kann definitiv Kritiker davon sein, dass man so jung schon eigene Kinder bekommt. Einfach, weil es unterm Strich mehr Nachteile als Vorteile hat. Aber deine Haltung ist einfach unreflektiert, kaltherzig und destruktiv.